Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

– Webseitennutzung –

Präambel

Die IZAAC.ENERGY GmbH (IZAAC) ist ein ganzheitlicher Anbieter einfacher und wirtschaftlicher Lösungen für die Energiekostenstabilität, Effizienz-Steigerung und CO2-Reduzierung der Energiesysteme von Unternehmenskunden. Der Schwerpunkt unserer Dienstleistungen liegt hier im Bereich der Fördermittelbeschaffung, Ingenieurstätigkeit, Projektkonzeptionierung und -Durchführung, Energieversorgungskonzeption und -simulation sowie Transformationsberatung.                                  

Im Rahmen des Geschäftszwecks betreibt IZAAC unter „https://www.izaac.energy“ einen Internetauftritt. Die Nutzung des Internetauftrittes richtet sich nach diesen AGB.

1. Leistungsumfang

  • Anfragen
  • Datenübermittlung (z.B. via Online-Formular)
  • Modellierungen
  • Projektschnittstelle (Datenaustausch, Kommunikation, Ablage von Arbeitsergebnissen und Dokumentation)

2. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

2.1 Die IZAAC.ENERGY GmbH, Bei den Mühren 69A, 20457 Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 176437 (im Folgenden „IZAAC“), ist Betreiberin des unter https://www.izaac.energy abrufbaren Internetauftritts (im Folgenden „Plattform“).

2.2 „Nutzer“ sind alle Personen, die die Plattform nutzen möchten oder bereits benutzen.  „Auftraggeber“ sind Nutzer, die IZAAC über die Plattform mit kostenpflichtigen Leistungen beauftragen. Das Angebot von IZAAC richtet sich hierbei ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. IZAAC behält sich vor, die Unternehmereigenschaft von Nutzern oder Auftraggebern durch Anforderung geeigneter Nachweise (Handelsregisterauszüge etc.) abzuprüfen.

2.3 Diese AGB gelten gegenüber allen Nutzern für die Registrierung auf der Plattform, für deren Nutzung und für alle im Zusammenhang unter der Nutzung der Plattform zwischen den Vertragsparteien vorgenommenen geschäftlichen Handlungen. Sie gelten auch für künftige Verträge, wenn nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder auf andere Konditionen verwiesen wird.

2.4 Mit Registrierung eines Nutzers oder dem Abruf von auf der Plattform angebotenen Dienstleistungen oder Funktionen erklärt sich der Nutzer mit der Geltung dieser AGB (jederzeit abrufbar unter www.izaac.energy/de/agb) einverstanden. Eigene Geschäftsbedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, auch wenn IZAAC deren Geltung nicht im Einzelfall widerspricht oder auf Unterlagen eines Nutzers Bezug nimmt, welche Nutzer-AGB enthalten. Soweit im Ausnahmefall AGB eines Nutzers Anwendung finden sollen, ist die ausdrückliche schriftliche Einbeziehung durch IZAAC erforderlich.  

3. Zustandekommen des Nutzungsverhältnisses; Nutzerkonto

3.1 Das Nutzungsverhältnis kommt mit dem erstmaligen Leistungsabruf, bzw. der erstmaligen Registrierung auf der Plattform zustande. Für den Abruf öffentlich zugänglicher Seiteninhalte ist eine Registrierung nicht erforderlich.

3.2 Die Registrierung bzw. der Leistungsabruf für ein Unternehmen dürfen nur durch vertretungsberechtigte und als Ansprechpartner dieses Unternehmens namentlich genannte natürliche Personen im Sinne des BGB vorgenommen werden, soweit diese das 18. Lebensjahr vollendet haben. IZAAC ist jederzeit berechtigt, einen Identitäts- oder Vollmachtsnachweis zu verlangen.

3.3. Eine Registrierung oder ein Leistungsabruf können nur dann durchgeführt werden, wenn sämtliche abgerufenen Pflichtangaben im Rahmen der jeweiligen Eingabemaske getätigt werden. Mit Bestätigung der eingegebenen Daten gibt der Nutzer ein Angebot auf Eingehung eines Nutzungsverhältnisses ab. IZAAC nimmt das Angebot des Nutzers durch Übermittlung einer E-Mail an den Nutzer an, in der die Registrierung bestätigt wird. Mit Zugang dieser E-Mail beim Nutzer gilt das Nutzungsverhältnis als begründet. Der Empfang dieser E-Mail wird, soweit IZAAC die entsprechende Funktionalität einrichtet, vom Nutzer bestätigt.

4. Zustandekommen kostenpflichtiger Verträge

4.1 Soweit über die Plattform Leistungen abgerufen werden, ist deren Ausführung durch IZAAC ggf. Gegenstand separater Vertragswerke, welche gesondert geschlossen werden.

4.2 Ruft ein Nutzer über die Plattform kostenpflichtige Leistungen ab, kommt der zugehörige Vertrag in der Regel durch gesonderte Registrierung des Nutzers für die jeweilige Leistung bzw. das Ausfüllen und Absenden des Bestell- oder Anfrageformulars und die Annahme dieses Angebotes durch IZAAC zustande. Die Annahme kann seitens IZAAC – abhängig von der konkret abgerufenen Leistung – durch Übersendung einer elektronischen Auftragsbestätigung, konkludent durch Ausführung der Leistung oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Auftragsvertrages erklärt werden.

4.3 Ist Gegenstand der Registrierung bzw. des Bestell- oder Anfrageformulares die Abfrage eines Angebotes von IZAAC, kommt ein Vertrag durch Übersendung des Angebotes an den Nutzer und dessen anschließende Annahme (durch Zusendung einer verbindlichen Auftrags-E-Mail oder digitalen Unterzeichnung des Angebots) zustande.

4.4 Sämtliche Angebote auf der Plattform sind bis zur Annahme nach Ziffer 4.2 oder 4.3 freibleibend. IZAAC kann die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen von einer Identitätsprüfung des Nutzers abhängig machen.

5. Externe Dienstleister

5.1 IZAAC behält sich vor, für Leistungen, die nicht eigenhändig erbracht werden, Angebote externer Dienstleister/Kooperationspartner zu unterbreiten, welche mit IZAAC in einem Kooperationsverhältnis stehen und geeignet sind, die abgerufene Leistung durchzuführen. Die insoweit zur Verfügung gestellten Angebote beruhen auf Angaben des jeweiligen externen Dienstleisters, welche seitens IZAAC nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft werden können.

5.2 IZAAC wird nicht Vertragspartner dieser mit Dritten geschlossenen Verträge und übernimmt keine hieraus entstehenden Rechte oder Verbindlichkeiten. Ferner werden Dritte nicht Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von IZAAC und sind bei Ausführung ihrer Leistungen nicht weisungsgebunden. Ein Vermittlungserfolg ist nicht geschuldet. Eine ggf. für die Vermittlung erhobene Provision schuldet allein der externe Dienstleister, nicht aber der Nutzer.

6. Werbeaussagen

Aussagen und Erläuterungen zur Plattform in Werbematerialien sowie auf dem Internetauftritt von IZAAC oder den autorisierten Internetauftritten Dritter verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Sie stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

7. Pflichten der Nutzer

7.1 Die bei der Einrichtung eines Benutzerkontos oder im Rahmen des Leistungsabrufes abgefragten Daten (insbesondere: Gewerbeschein, Anrede/Firma/Unternehmensbezeichnung, Anschrift und E-Mailadresse) müssen vollständig und korrekt angegeben werden. Änderungen der hinterlegten Daten sind IZAAC umgehend schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für vertragswesentliche Veränderungen (bspw. das Entfallen des Gewerbescheines). Nutzer haben derartige Änderungen in ihrem ggf. auf der Plattform geführten Nutzerkonto selbst vorzunehmen.

7.2 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten, und vor einem Zugriff durch Dritte zu schützen. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung durch IZAAC nicht gestattet. Bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung hat der Nutzer IZAAC unverzüglich zu unterrichten. Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos vorgenommen werden, auch für missbräuchliche Aktivitäten Dritter, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten bzw. keine Sorgfaltspflichten verletzt.

7.3 IZAAC behält sich vor, Konkurrenzunternehmen, d.h. natürliche oder juristische Personen, deren Tätigkeitsumfang sich mit den auf der Plattform angegebenen Leistungen überschneidet, vom Nutzerkreis auszunehmen und entsprechende Zugänge zu sperren.

7.4 Der Nutzer ist verpflichtet, die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen, den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme und Internetdienste, die von IZAAC betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von IZAAC unbefugt einzudringen, oder mit Hilfe automatisierter Systeme unbefugt Datenbanken über den Datenbestand von IZAAC zu errichten („data scraping“), vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen und keine Mechanismen, Software oder Scripte auf der Plattform zu verwenden, die das Funktionieren dieser beeinträchtigen können und keine Maßnahmen zu ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur zur Folge haben können.

7.5 Der Nutzer wird IZAAC gegen jeden durch Nutzerinhalte sowie Verweise auf entsprechende Inhalte begründeten Anspruch Dritter freistellen, verteidigen und schadlos halten, soweit die zugrundeliegende Pflichtverletzung durch den Nutzer zu vertreten ist. Weitergehende Rechte und Schadensersatzansprüche von IZAAC bleiben hiervon unberührt. Der Nutzer wird IZAAC unverzüglich schriftlich über jeden solchen Anspruch informieren, dieser erlauben, die Verteidigung und alle damit zusammenhängenden Verhandlungen zur Regelung zu kontrollieren und IZAAC solche Informationen und Unterstützung bereitstellen, die für die Verteidigung oder Regulierung des Anspruchs erforderlich sind.

7.6 Verletzt der Nutzer schuldhaft Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis oder gesetzliche Vorschriften, ist IZAAC nach eigenem billigem Ermessen unter Berücksichtigung der berechtigten Nutzerinteressen berechtigt, ohne Ankündigung und ohne Angabe von Gründen sowie unter Ausschluss der Geltendmachung von Ersatzansprüchen unzulässige Nutzerinhalte zu löschen, den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder das Nutzerprofil dauerhaft zu löschen. Ein Anspruch auf Neuregistrierung besteht nicht. Die Einleitung zivil- oder strafrechtlicher Weiterungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

8. Rechte von IZAAC

8.1 Der Nutzer räumt IZAAC an allen von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalten (Text- oder Grafikdateien, Planungsunterlagen) unentgeltlich das nicht ausschließliche, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, frei übertragbare, zeitlich auf die Dauer der gegenseitigen Vertragsbeziehungen beschränkte Recht zur Nutzung und Verwertung dieser Inhalte hinsichtlich aller bekannten und noch unbekannten Nutzungsarten ein.

8.2 Die im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Daten verbleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften im Eigentum von IZAAC, wenn nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

9. Vergütung

Ruft der Nutzer kostenpflichtige Leistungen über die Plattform ab, ist er zur Entrichtung der jeweils vereinbarten Vergütung verpflichtet. Höhe der Vergütung, Zahlungsmodalitäten sowie die Modalitäten der Rechnungslegung ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder den jeweiligen Vertragskonditionen. Vor Abschluss der jeweiligen Verträge wird der Nutzer über die entstehenden Kosten informiert.

10. Vertragsdauer

10.1 Der Nutzungsvertrag beginnt mit erstmaliger Registrierung auf der Plattform, bzw. erstmaligem Leistungsabruf und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Nutzungsvertrag ist jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

10.2 Die Kündigung des Nutzungsvertrages lässt etwaig darüber hinaus geschlossene Verträge zwischen Nutzern und IZAAC sowie von IZAAC vermittelte Verträge unberührt.

10.3 Mit Vertragsende endet das Recht des Nutzers zur Nutzung der Plattform und damit seine Zugriffsmöglichkeit darauf. Nach Ablauf einer angemessenen Frist (i.d.R. 2 Wochen) wird IZAAC das Konto und die eingebrachten Inhalte des Nutzers löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Ein Wiederherstellungsanspruch des Nutzers oder ein Anspruch auf Herausgabe nutzerseitig eingebrachter Inhalte besteht nicht.

11. Gewährleistung und Haftung

11.1 Soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen ist, richten sich Gewährleistung und Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der durch den Nutzer zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen übernimmt IZAAC keine Haftung.

11.3 Voraussetzung für die gesetzlichen Mängelansprüche ist, dass die Tauglichkeit der Plattform zum vertragsgemäßen Gebrauch mehr als nur unerheblich gemindert ist. IZAAC wird Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. IZAAC ist hierbei berechtigt, den Mangel durch eine Workaround-Lösung zu umgehen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen, die Nutzbarkeit der Plattform gegeben und die Lösung dem Nutzer zumutbar ist. Der Nutzer erkennt an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit der Plattform technisch nicht realisierbar ist.

11.4 Störungen, die aufgrund von unsachgemäßer oder vertrags- oder rechtswidriger Nutzung oder Modifizierung der Plattform; unterlassener Installation von Updates; nutzerseitiger Schadsoftware oder Viren; Software oder Hardware Dritter bzw. Nichtwartung derselben in der Verantwortung des Nutzers; oder durch Add-Ons entstanden sind stellen keinen Mangel dar.

11.5 IZAAC haftet unbegrenzt für die von ihr einschließlich ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei Arglist, bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet IZAAC nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und nur soweit der Schaden vorhersehbar war und mit einem Schaden der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden musste. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Beachtung notwendige Voraussetzung für die Durchführung des Vertrags ist, oder deren Verletzung die Zweckerreichung des Vertrags gefährdet und der Vertragspartner berechtigterweise auf die Einhaltung der betroffenen Pflicht vertrauen durfte.

11.6 IZAAC übernimmt keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden welche aus der Erbringung unentgeltlicher Leistungen, bzw. hiermit verbundener Sach- und Rechtsmängel entstehen.

11.7 IZAAC haftet nicht für Nutzerinhalte und hieraus technisch korrekt ermittelte, ggf. automatisiert vorgenommene Rückschlüsse, sowie Verweise auf entsprechende Inhalte. Weder stimmt IZAAC diesen Inhalten zu oder macht sich diese zu eigen, noch werden diese durch IZAAC überwacht, geprüft, oder inhaltlich editiert. Die Verantwortung für Aktivitäten, Inhalte und Verweise auf Inhalte, die Nutzer auf der Plattform durchführen oder veröffentlichen, liegt ausschließlich bei diesen.

11.8 Für fahrlässig verursachte Datenverluste haftet IZAAC nur auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Nutzer für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

11.9 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen auch sämtliche Vertreter von IZAAC, insbesondere deren Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter, Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen.

12. Vertraulichkeit

12.1 Soweit sich die Vertragsparteien Geschäftsgeheimnisse zur Erfüllung des Vertragszwecks zur Verfügung stellen, verpflichtet sich jede Partei, alle ihr indirekt oder direkt zur Kenntnis gekommenen Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt strikt vertraulich zu behandeln und diese nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.

12.2 Die Geschäftsgeheimnisse dürfen nur gegenüber denjenigen Personen offengelegt werden, die Zugang zu den Geschäftsgeheimnissen zur Erfüllung des Vertragszwecks benötigen und die offenlegende Partei wird ihnen die in diesem Abschnitt geregelten Geheimhaltungsbestimmungen auferlegen. Jede der Vertragsparteien wird den Verlust oder unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen der anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich mitteilen. Dies gilt auch bei Raub, Einbruch, Diebstahl und ähnlichen Vorkommnissen.

12.3 Jede Partei wird nach dem aktuellen Stand der Technik angemessene technische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse ergreifen, und sie durch angemessene und geeignete Geheimhaltungs- und Schutzmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff oder Missbrauch Dritter und vor Verlust sichern und es unterlassen, die Geschäftsgeheimnisse selbst oder durch Dritte wirtschaftlich zu verwerten oder nachzubauen, sie insbesondere nicht rückzubauen oder rückzuübersetzen, etwa durch Dekompilierung oder sog. Reverse Engineering.

13. Datenschutz und Datenverarbeitung

Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten verweisen wir auf die Datenschutzrichtlinie von IZAAC in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar über: www.izaac.energy/de/datenschutz.

14. Abschlussbestimmungen

14.1 Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen sowie die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Einseitige, empfangsbedürftige Erklärungen oder Anzeigen des Nutzers bedürfen nur der Textform, es sei denn, das jeweils maßgebliche Recht schreibt für den Einzelfall eine strengere Form vor.

14.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und IZAAC ist, soweit der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Hamburg.

14.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Im Übrigen werden die Parteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.

14.4 IZAAC behält sich das Recht vor, diese AGB und alle zusätzlichen Bedingungen, die für die Plattform gelten, in den Bereichen zu ändern, die von Gesetzesänderungen betroffen sind, um rechtskonforme Klauseln zu gewährleisten oder um Änderungen an der Plattform zu berücksichtigen. Sollte der Nutzer mit einer Änderung dieser AGB nicht einverstanden sein, kann er diesen Vertrag kündigen.