Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Professionelle Beratung zur optimalen Nutzung der BEW-Fördermittel für Machbarkeitsstudien, Transformationspläne und Investitionsvorhaben.

Ihr Ansprechpartner
Tom Oehme
+49 (40) 6963599-61

Beschreibung

Die "Bundesförderung für effiziente Wärmenetze" (BEW) ist ein attraktives Förderprogramm für Unternehmen, Kommunen und weitere Akteure, die in die Transformation bestehender oder den Neubau hocheffizienter Wärmenetzsysteme investieren möchten. Die BEW gliedert sich in vier Module, für die wir Sie umfassend beraten:

Modul 1 unterstützt Machbarkeitsstudien für den Neubau von Wärmenetzen mit einem Anteil von mindestens 75% erneuerbaren Energien und Abwärme sowie Transformationspläne für den Umbau von Bestandsnetzen mit dem Ziel einer vollständigen Dekarbonisierung bis 2045. Die Förderquote beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten.

Modul 2 fördert die Umsetzung der Vorhaben mit einem Investitionszuschuss von bis zu 40% für Wärmeerzeuger, Infrastruktur, Speicher und Energieeffizienzmaßnahmen. Zusätzlich können Betriebskostenzuschüsse für Solarthermieanlagen und Großwärmepumpen für 10 Jahre gewährt werden (Modul 4).

Modul 3 ermöglicht die Förderung von Einzelmaßnahmen mit den gleichen Konditionen wie Modul 2, etwa für die Integration von Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasse oder Abwärme in bestehende Wärmenetze.

Wir beraten Sie umfassend zu den Fördermöglichkeiten, erarbeiten die erforderlichen Unterlagen und begleiten den gesamten Antragsprozess, um eine maximale Ausschöpfung der Fördermittel für Ihr Vorhaben sicherzustellen. Profitieren Sie von unserem Know-how bei der BEW-Förderung und der Entwicklung zukunftsfähiger Wärmenetze!

Ihre Mehrwerte

Optimale Förderquoten und Förderkombination

Wir ermitteln für Ihr Vorhaben den individuell besten Mix aus den Modulen 1 bis 4 sowie möglichen ergänzenden Förderprogrammen, um eine maximale Förderung zu erreichen.

BEW-konforme Studien und Pläne

Unsere Machbarkeitsstudien und Transformationspläne erfüllen die hohen Anforderungen der BEW, um eine reibungslose Antragstellung und Bewilligung zu gewährleisten.

Kompetente Begleitung

Von der ersten Beratung bis zur Auszahlung stehen wir Ihnen als zentraler Ansprechpartner unterstützend zur Seite.

Unser Prozess

Ihr Weg zur BEW-Förderung

1

Analyse des Vorhabens und Beratung

Wir analysieren Ihr Vorhaben hinsichtlich Ausgangslage und Zielsetzung und zeigen die bestmöglichen Optionen der BEW-Förderung auf.

2

Fördermittelkonzept und Antragsvorbereitung

Wir erarbeiten eine Förderstrategie mit Schwerpunkt BEW und stellen alle erforderlichen Unterlagen zusammen.

3

Antragseinreichung und Kommunikation

Wir reichen die Förderanträge ein, überwachen den Bewilligungsprozess und übernehmen die Abstimmung mit Fördermittelgebern und Projektpartnern.

4
5

Formulare

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Anwendungsfälle

Wie Unternehmen mit uns den Wandel gestalten

Entdecken Sie konkrete Beispiele, wie unsere maßgeschneiderten Lösungen Kunden bei der Optimierung ihrer Energiesysteme und der Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele unterstützt haben.

Transformation eines Wärmenetzes

Transformation eines Wärmenetzes

Modernisieren Sie Ihr Wärmenetz wirtschaftlich und zukunftssicher – mit innovativen Konzepten für nachhaltige Wärmeversorgung.

FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu dieser Leistung.

Wann darf mit der Maßnahme begonnen werden?

Die Maßnahmen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Wann endet die Förderung?

Das Fördermittelprogramm endet am 15.09.2028.

(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 9. Stand 01.08.2022)

Wann erhalte ich den Zuwendungsbescheid?

Durch die inhaltlich komplexe Antragsstellung dauert es mehrere Wochen bis Monate bis ein Zuwendungsbescheid ausgestellt wird.

Wann muss die Maßnahme durchgeführt werden?

  • Machbarkeitsstudien (Modul 1) müssen innerhalb von 12 Monaten nach Zuwendungsbescheid durchgeführt werden. Eine Verlängerung um 12 Monate ist hier möglich.
  • Systemische Umsetzung (Modul 2) muss innerhalb von 48 Monaten nach Zuwendungsbescheid umgesetzt werden. Eine Verlängerung um 24 Monate ist hier möglich.
  • Einzelmaßnahmen (Modul 3) müssen innerhalb von 24 Monaten nach Zuwendungsbescheid umgesetzt werden. Eine Verlängerung um 12 Monate ist hier möglich.

(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 7. Stand 01.08.2022)

Was beinhaltet Modul 1 im Detail?

Modul 1 umfasst Transformationspläne und Machbarkeitsstudien.

In Transformationsplänen werden bestehende Wärmenetze auf die Umrüstung mit erneuerbaren Wärmequellen geprüft. Bei Machbarkeitsstudien werden Neubauten von Wärmenetzen mit erneuerbaren Wärmequellen geprüft.

Generell werden folgende Leistungen über externe Planer, Dienstleister und interne Verrechnungssätze gefördert (HOAI Leistungsphasen 1-4):

  • IST-Analyse
  • Ermittlung von Potentialen für Abwärme und erneuerbare Energien im Untersuchungsgebiet
  • Konkrete Szenarienentwicklung

(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 4. Stand 01.08.2022)

Was beinhaltet Modul 2 im Detail?

Modul 2 umfasst die systemische Umsetzung von bereits erstellten Machbarkeitsstudien oder Transformationsplänen.

Förderfähig ist dabei:

  • Wärmeerzeuger
  • Wärmeverteilung (Rohrleitungen, Dämmung, etc.)
  • Speicher
  • Pumpen
  • MSR-Technik
  • Heizzentralen
  • Planungsleistungen HOAI LP 5-8

(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 4. Stand 01.08.2022)

Was beinhaltet Modul 3 im Detail?

Modul 3 umfasst Einzelmaßnahmen. Hierunter fallen:

  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomassekessel
  • Wärmespeicher
  • Rohrleitungen für den Anschluss von neuen Wärmequellen
  • Wärmeübergabestationen

(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 4. Stand 01.08.2022)

Was beinhaltet Modul 4 im Detail?

Modul 4 ist ein Kombinationsmodul mit Modul 2, da hier die Betriebskosten für Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen gefördert werden.

(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 4. Stand 01.08.2022)

Was benötige ich für die Antragsstellung?

Je nach Modul werden unterschiedliche Informationen für die Antragsstellung benötigt. Neben allgemeinen Informationen zum Antragssteller und geplanten Projekt werden technische Daten gefordert.

Wir stellen entsprechende Formulare zur Verfügung.

Was gilt als regenerative Wärme und Abwärme?

  • Solarthermie
  • Wärmepumpen
  • Geothermie
  • Biomasse
  • Abwärme aus Industrie, Gewerbe oder Sonstigem

(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 4. Stand 01.08.2022)

Was ist ein förderfähiges Wärmenetz nach der Förderrichtlinie?

Förderfähige Wärmenetze versorgen mindestens 16 Gebäude oder mindestens 100 Wohneinheiten.

Die Wärmenetze müssen mindestens mit 75% erneuerbare Wärme in geplanter Zukunft betrieben werden.

(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“  Stand 01.08.2022)

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen,
  • Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig),
  • kommunale Eigenbetriebe
  • kommunale Unternehmen
  • kommunale Zweckverbände
  • eingetragene Vereine
  • eingetragene Genossenschaften
  • Contractoren

(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 5. Stand 01.08.2022)

Wofür steht BEW und BAFA?

BEW steht für Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

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