FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen.

Wann muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden?

Der Nachweis über die sachgerechte Verwendung der Fördermittel (Verwendungsnachweis) einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beim BAFA einzureichen. Wird der Verwendungsnachweis unbegründet nach dieser Frist eingereicht, kann dies die Rücknahme des Bewilligungsbescheids zur Folge haben.