FAQs
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen.
Was sind die Fördergrenzen?
- Maßnahmen in Modul 2, 3 und 4 sind auf 20 Mio. € pro Vorhaben begrenzt (nach AGVO).
- Maßnahmen in Modul 1 sind auf 200.000 € begrenzt.
- Kosten für Maßnahmen in Modul 1 müssen einschließlich Nebenkosten mindestens 2.000 € betragen.
- Kosten für Maßnahmen in Modul 4 Basisförderung müssen einschließlich Nebenkosten mindestens 10.000 € betragen.