FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen.

Welche Energieverbräuche muss ich aufnehmen?

  • Es muss der Energieverbrauch für alle genutzten Standorte (Eigentum oder gemietet) sowie von weiteren dem Unternehmen eindeutig zuordbaren Energieverbrauchern (z.B. Fuhrpark) erfasst werden.
  • Zeitraum für die Energiedatenerfassung sind 12 Monate; wenn möglich das Kalenderjahr vor der Durchführung des Energieaudits (Beispiel: Energieaudit im Jahr 2023; Energiedaten aus Jahr 2022).
  • Es muss je Standort der Wärme-, Strom- und Kraftstoffverbrauch aufgenommen werden. Beim Kraftstoffverbrauch sind nur im Eigentum (nicht geleast) befindliche Fahrzeuge relevant.

(Quelle: BAFA Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs, Stand 30.11.2020)

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