FAQs
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen.
Welche Energieverbräuche muss ich aufnehmen?
- Es muss der Energieverbrauch für alle genutzten Standorte (Eigentum oder gemietet) sowie von weiteren dem Unternehmen eindeutig zuordbaren Energieverbrauchern (z.B. Fuhrpark) erfasst werden.
- Zeitraum für die Energiedatenerfassung sind 12 Monate; wenn möglich das Kalenderjahr vor der Durchführung des Energieaudits (Beispiel: Energieaudit im Jahr 2023; Energiedaten aus Jahr 2022).
- Es muss je Standort der Wärme-, Strom- und Kraftstoffverbrauch aufgenommen werden. Beim Kraftstoffverbrauch sind nur im Eigentum (nicht geleast) befindliche Fahrzeuge relevant.
(Quelle: BAFA Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs, Stand 30.11.2020)
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