FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • KMU mit Sitz in Deutschland (Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und bis 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme)
  • Nicht-KMU mit Sitz Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch im Jahr höchstens 500 000 Kilowattstunden beträgt
  • freiberuflich Tätige mit Sitz in Deutschland
  • kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
  • kommunale Zweckverbände
  • gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen
  • soziale und gesundheitliche Einrichtungen
  • Kultureinrichtungen

(Quelle: Bekanntmachung der Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) 6. Stand: 13. November 2020)

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