FAQs
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen.
Wer ist antragsberechtigt?
- KMU mit Sitz in Deutschland (Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und bis 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme)
- Nicht-KMU mit Sitz Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch im Jahr höchstens 500 000 Kilowattstunden beträgt
- freiberuflich Tätige mit Sitz in Deutschland
- kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
- kommunale Zweckverbände
- gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen
- soziale und gesundheitliche Einrichtungen
- Kultureinrichtungen
(Quelle: Bekanntmachung der Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) 6. Stand: 13. November 2020)
No items found.