BEG (Effiziente Gebäude)
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Wofür steht BEG?
Bundesförderung für effiziente Gebäude. Mit diesem Förderprogramm will die deutsche Bundesregierung seit 2021 vor allem die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden fördern.
Wie lange müssen die geförderten Maßnahmen zweckentsprechend im Einsatz sein?
Die geförderten Anlagen oder durch die Einzelmaßnahme energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
Wie lange dauert der Fördermittelantrag / Ablauf?
Wie lange dauert der Bewilligungszeitraum an?
Eine Zuschussförderung wird nur befristet zugesagt. Die Dauer der Befristung beträgt 36 Monate ab Zugang der Zusage des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum).
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer darf einen Antrag stellen?
Wer darf keinen Antrag stellen?
Welche Nebenkosten werden bezuschusst?
Welche Anforderungen gelten für die Beleuchtung?
(Quelle BAnz TM 2.5 Energieeffiziente Beleuchtungssysteme und Liste der technischen FAQ 6.01)
Welche Anforderungen gelten für das Gebäude?
Beim BEG können nur Gebäude gefördert werden, die unter das GEG (Gebäudeenergiegesetz, ehemals EnEV - EnergieEffizienzVerordnung) fallen. Gebäude, auf die das GEG anzuwenden ist, sind in § 2 Anwendungsbereich festgelegt. Nichtwohngebäude, die nicht unter das GEG fallen sind zum Beispiel folgende:
Was sind die Fördergrenzen?
Was passiert wenn das Gebäude innerhalb der Nutzungspflicht veräußert wird?
Innerhalb dieses Zeitraums ist bei der Veräußerung eines geförderten Gebäudes oder einer geförderten Wohneinheit der Erwerber auf die Förderung, die Nutzungspflicht und das Verschlechterungsverbot für die energetische Qualität des Gebäudes nach § 46 und § 57 GEG hinzuweisen.
Die Pflichten nach Nummer 7.1 und 9.7 sind hinsichtlich des geförderten Gebäudes im Rahmen des Kaufvertrags auf den Erwerber zu übertragen. Die Nutzungsänderung oder -aufgabe und der Abriss eines geförderten Gebäudes oder einer geförderten Wohneinheit innerhalb dieses Zeitraums sind dem Durchführer, der die Förderung gewährt hat, durch den Antragsteller, bzw. im Fall einer Veräußerung durch den Erwerber, unverzüglich anzuzeigen.
Der Durchführer ist in diesen Fällen berechtigt, die Förderung anteilig zurückzufordern, soweit der Förderzweck nicht mehr erreicht werden kann.
Was muss der Leistungs- oder Liefervertrag enthalten?
Der Vertrag muss folgendes enthalten:
Aufschiebende Bedingung (Auftrag erst nach Zuwendungsbescheid gültig):
Auflösende Bedingung (Auftrag bei Ablehnungsbescheid ungültig):
Was ist nicht förderfähig?
Wann muss der Verwendungsnachweis spätestens eingereicht werden?
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist gem. den geltenden ANBest-P innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks (Abschluss des Vorhabens), spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligung (Zuwendungsbescheid beziehungsweise Zusage) mittels der dafür vorgesehenen Formulare einschließlich aller erforderlichen Unterlagen beim Durchführer einzureichen.
Wird der Verwendungsnachweis erst mehr als sechs Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist eingereicht, verliert der Antragsteller seinen Anspruch auf die Auszahlung des Investitionszuschusses.
Wann erhalte ich die Zuschüsse?
Die Zuschüsse werden nach Prüfung des Verwendungsnachweis ausgezahlt. (siehe Ablauf)
Wann endet die Förderung?
Die Förderung endet mit Ablauf des 31. Dezember 2030.