BEW (Effiziente Wärmenetze)
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Wofür steht BEW und BAFA?
BEW steht für Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Wer ist antragsberechtigt?
(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 5. Stand 01.08.2022)
Was ist ein förderfähiges Wärmenetz nach der Förderrichtlinie?
Förderfähige Wärmenetze versorgen mindestens 16 Gebäude oder mindestens 100 Wohneinheiten.
Die Wärmenetze müssen mindestens mit 75% erneuerbare Wärme in geplanter Zukunft betrieben werden.
(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ Stand 01.08.2022)
Was gilt als regenerative Wärme und Abwärme?
(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 4. Stand 01.08.2022)
Was benötige ich für die Antragsstellung?
Je nach Modul werden unterschiedliche Informationen für die Antragsstellung benötigt. Neben allgemeinen Informationen zum Antragssteller und geplanten Projekt werden technische Daten gefordert.
Wir stellen entsprechende Formulare zur Verfügung.
Was beinhaltet Modul 4 im Detail?
Modul 4 ist ein Kombinationsmodul mit Modul 2, da hier die Betriebskosten für Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen gefördert werden.
(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 4. Stand 01.08.2022)
Was beinhaltet Modul 2 im Detail?
Modul 2 umfasst die systemische Umsetzung von bereits erstellten Machbarkeitsstudien oder Transformationsplänen.
Förderfähig ist dabei:
(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 4. Stand 01.08.2022)
Was beinhaltet Modul 3 im Detail?
Modul 3 umfasst Einzelmaßnahmen. Hierunter fallen:
(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 4. Stand 01.08.2022)
Was beinhaltet Modul 1 im Detail?
Modul 1 umfasst Transformationspläne und Machbarkeitsstudien.
In Transformationsplänen werden bestehende Wärmenetze auf die Umrüstung mit erneuerbaren Wärmequellen geprüft. Bei Machbarkeitsstudien werden Neubauten von Wärmenetzen mit erneuerbaren Wärmequellen geprüft.
Generell werden folgende Leistungen über externe Planer, Dienstleister und interne Verrechnungssätze gefördert (HOAI Leistungsphasen 1-4):
(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 4. Stand 01.08.2022)
Wann muss die Maßnahme durchgeführt werden?
(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 7. Stand 01.08.2022)
Wann darf mit der Maßnahme begonnen werden?
Die Maßnahmen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Wann erhalte ich den Zuwendungsbescheid?
Durch die inhaltlich komplexe Antragsstellung dauert es mehrere Wochen bis Monate bis ein Zuwendungsbescheid ausgestellt wird.
Wann endet die Förderung?
Das Fördermittelprogramm endet am 15.09.2028.
(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 9. Stand 01.08.2022)