FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen.

Wann muss die Maßnahme durchgeführt werden?

  • Machbarkeitsstudien (Modul 1) müssen innerhalb von 12 Monaten nach Zuwendungsbescheid durchgeführt werden. Eine Verlängerung um 12 Monate ist hier möglich.
  • Systemische Umsetzung (Modul 2) muss innerhalb von 48 Monaten nach Zuwendungsbescheid umgesetzt werden. Eine Verlängerung um 24 Monate ist hier möglich.
  • Einzelmaßnahmen (Modul 3) müssen innerhalb von 24 Monaten nach Zuwendungsbescheid umgesetzt werden. Eine Verlängerung um 12 Monate ist hier möglich.

(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 7. Stand 01.08.2022)