FAQs
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen.
Wann muss die Maßnahme durchgeführt werden?
- Machbarkeitsstudien (Modul 1) müssen innerhalb von 12 Monaten nach Zuwendungsbescheid durchgeführt werden. Eine Verlängerung um 12 Monate ist hier möglich.
- Systemische Umsetzung (Modul 2) muss innerhalb von 48 Monaten nach Zuwendungsbescheid umgesetzt werden. Eine Verlängerung um 24 Monate ist hier möglich.
- Einzelmaßnahmen (Modul 3) müssen innerhalb von 24 Monaten nach Zuwendungsbescheid umgesetzt werden. Eine Verlängerung um 12 Monate ist hier möglich.
(Quelle: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze „BEW“ 7. Stand 01.08.2022)