FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen.

Was muss der Leistungs- oder Liefervertrag enthalten?

Der Vertrag muss folgendes enthalten:

  • Hinweis auf die Einbeziehung des Förderprogramms Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen.
  • Geplanter Ausführungszeitraum
  • Geplante Antragsstellung nach Unterzeichnung des Vertrages (z.B. 7 Tage)
  • Auflösende oder aufschiebende Bedingung (Textmuster s.u.)
  • Unterschriften beider Vertragsparteien

Aufschiebende Bedingung (Auftrag erst nach Zuwendungsbescheid gültig):

  • Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.

Auflösende Bedingung (Auftrag bei Ablehnungsbescheid ungültig):

  • Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit das BAFA den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“