FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen.

Wer darf einen Antrag stellen?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils